Irrtum über das Erben
Christiane Ordemann • 14. Februar 2025
Kann jeder frei bestimmen, wen er zum Erben einsetzen will?
In Deutschland gilt der Grundsatz der Testierfreiheit. Solange jemand testierfähig ist, kann er frei bestimmen, wen er zum Erben einsetzt. Allerdings können nur Menschen oder juristische Personen (Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen) als Erben eingesetzt werden. Tiere lassen sich nicht wirksam zum Erben einsetzen. Das prominenteste Beispiel dafür ist Karl Lagerfeld mit seiner Katze Choupette. Um ein geliebtes Haustier abzusichern, kann man einem anderen Menschen oder einer juristischen Person das Vermögen hinterlassen mit der Auflage, damit die Versorgung des Tieres zu gewährleisten. Überwacht werden kann dies notfalls durch einen Testamentsvollstrecker.
Leider ist es möglich, dass Erben die Vorgaben des Testaments nicht unbedingt genau einhalten. Sollten sich mehrere Erben einig sein, können Sie sich einvernehmlich über die Anordnungen des Erblassers hinwegsetzen. Diese Probleme lassen sich nur dadurch umgehen, dass der Erblasser Sanktionen für den Fall bestimmt, dass seine Wünsche missachtet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dieser ist an die Anordnungen des Erblassers gebunden und erhält in der Regel eine Vergütung für seine Tätigkeit.
Bremen, Februar 2025
Christiane Ordemann
Rechtsanwältin