Bei der Beitreibung von Forderungen jeglicher Art, insbesondere Kaufpreis- und Werklohnforderungen bin ich Ihnen gerne behilflich.
Die rechtssichere Beitreibung von Forderungen beginnt schon bei der Gestaltung des Mahnschreibens. Wir prüfen zunächst, ob sich der Schuldner in Verzug befindet, damit Sie die Gewähr dafür haben, dass Ihre Anwaltskosten vom Gegner erstattet werden müssen. Wir beraten Sie dabei, vor der anwaltlichen Mahnung die richtigen Schritte einzuleiten.
Meine Unterstützung erhalten Sie auch im Vorfeld von streitigen Auseinandersetzungen, z.B. wenn es um die Mitwirkung des Schuldners oder um die Abnahme einer Leistung geht. Sollte Ihr Schuldner nach außergerichtlicher Zahlungsaufforderung nicht leisten, beantragen wir für Sie per verschlüsselter Datenübertragung Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Sollte ein streitiges Verfahren erforderlich werden, vertreten wir Sie auch gerichtlich. Hierzu gehört auch die Durchsetzung Ihrer Forderung einschließlich der effektiven Zwangsvollstreckung.